| Rechtsschutzversicherung im Wassersport | ||||||||||||
| Durch spezielle Rechtsschutztarife sind Bootsbesitzer auch in Streitfällen mit Ihrem Sportboot versichert.
Fahrzeuge zu Wasser mit Motor wurden ab 1995 durch die meisten Rechtsschutzversicherer vom Rechtsschutz ausgeschlossen. Nur wenige Anbieter haben es bei der alten Regelung belassen oder versichern Boote wieder mit . Dabei hat der Spruch “Vor Gericht und auf See ist man in Gottes Hand” hat durchaus seine Berechtigung. Mit Booten kann man schnell (und ungewollt) in eine Situation geraten, wo das eigene Recht nur mit der Hilfe von Anwälten durchsetzbar ist:
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Motorboote oder Segelboote mit Hilfsmotor sind nicht automatisch im Rechtsschutz eingeschlossen. Wenn Sie deshalb einen Rechtsschutzvertrag haben, fragen Sie beim betreffenden Versicherer nach, ob ihr Sportboot auch tatsächlich mitversichert ist. Wir bieten Ihnen:
Beispiele zum Fahrzeugrechtsschutz für Motorboot und Segelboote mit Motor
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| Gnädinger Bootsversicherungen Roethestraße 20 - 79312 Emmendingen Tel. 07641-52967 Fax 07641-934168 E-mail: gnaedinger-info@gmx.net Internet: www.gnaedinger.de |
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Seite zuletzt geändert am 03.05.2008 |
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