Rechtsschutzversicherung im Wassersport
Durch spezielle Rechtsschutztarife sind Bootsbesitzer auch in Streitfällen mit Ihrem Sportboot versichert.

Fahrzeuge zu Wasser mit Motor wurden ab 1995 durch die meisten Rechtsschutzversicherer vom Rechtsschutz ausgeschlossen. Nur wenige Anbieter haben es bei der alten Regelung belassen oder versichern Boote wieder mit . Dabei hat der Spruch “Vor Gericht und auf See ist man in Gottes Hand” hat durchaus seine Berechtigung. Mit Booten kann man schnell (und ungewollt) in eine Situation geraten, wo das eigene Recht nur mit der Hilfe von Anwälten durchsetzbar ist:

  • Sie werden durch ein fremdes Boot gerammt, der Verursacher bestreitet seine Schuld.
  • Im Winterlager kommt es zu einem Brand und Ihr Boot wird beschädigt. Der Besitzer des verursachenden Bootes hat keine Bootshaftpflicht.
  • Sie werden beschuldigt, einen Schwimmer verletzt zu haben.
  • Kurz nach dem Kauf eines Bootes "stirbt" der Motor. Der Verkäufer verweigert mit dem Hinweis auf Fehlbedienung jegliche Garantie.
  • Sie verursachen im Ausland einen Unfall mit Todesfoge und kommen in Haft.

 

Motorboote oder Segelboote mit Hilfsmotor sind nicht automatisch im Rechtsschutz eingeschlossen. Wenn Sie deshalb einen Rechtsschutzvertrag haben, fragen Sie beim betreffenden Versicherer nach, ob ihr Sportboot auch tatsächlich mitversichert ist.

Wir bieten Ihnen:

  • Fahrzeugrechtsschutz für Sportboote, z. B. als Ergänzung zu bestehenden Rechtsschutzversicherungen
  • Komplett-Rechtsschutzversicherungen, die alle Lebensbereiche umfassen und bei denen Boote ohne Leistungsbegrenzung mitversichert sind.

 Beispiele zum Fahrzeugrechtsschutz für Motorboot und Segelboote mit Motor

Stärke      
bis      
       

 

 

Gnädinger Bootsversicherungen
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  Seite zuletzt geändert am 03.05.2008