Bootshaftpflicht - unverzichtbarer Versicherungsschutz für Bootsbesitzer
Wer mit einem Motorboot oder Segelboot anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür unbegrenzt. Gegen die finanziellen Folgen solcher Ereignisse bietet die Bootshaftpflicht preiswert Schutz. Auf vielen Gewässern und im Ausland ist sie sogar vorgeschrieben.

Hier direkt zu den Versicherungstarifen:

Bootshaftpflicht für Segelboote und Yachten
Bootshaftpflicht für Motorboote

 

Unterschiede in der Bootshaftpflicht
Die besseren Angebote beinhalten Zusatzleistungen wie weltweiten Geltungsbereich und Mitversicherung des Beibootes. Auch wer seine Yacht trailert und ab und zu im Urlaub ein Boot gleicher Art chartert, sollte sich für die umfangreicheren Haftpflichttarife entscheiden. Wird das Motorboot oder Segelboot hingegen nur selten genutzt und werden die beschriebenen Extras nicht benötigt, finden Skipper in den Versicherungstarifen mit Basisabdeckung sehr preiswerte Alternativen.

Leistungen der Sportboot-Haftpflichtversicherung im Überblick
  Minimalabsicherung Standardtarife Tarife mit hohem Schutz
       
Geltungsbereich eingeschränkt Europa / Mittelmeer weltweit
Deckungssummen 2 Millionen 4 bis 10 Millionen bis 15 Millionen
Mietsachschäden 200.000 EUR 250.000 EUR 250.000 EUR
Mitversicherung Trailer nicht mitversichert Nutzung mitversichert Halten, Nutzung und Gebrauch mitversichert
Leihen von Booten im Ausland nicht mitversichert teilweise mitversichert mitversichert
Sicherheitsleistung im Ausland nicht mitversichert nicht mitversichert mitversichert
Forderungs-Ausfallschutz nicht mitversichert nicht mitversichert mitversichert

 

Blaue Karte: Mit der Versicherungspolice erhalten Sie auf Anfrage kostenfrei die jeweils notwendige Auslandsbestätigung (blaue Karte). Werden Sie ohne diesen Versicherungsnachweis auf dem Wasser angetroffen, drohen im Ausland schnell empfindliche Bußgelder.
Unterschied Bootshaftpflicht - Skipperhaftpflicht
Die Bootshaftpflichtversicherung bezieht sich immer auf ein genau bezeichnetes Sportboot. Einen ganz anderer Bedarf entsteht, wenn beispielsweise mehrere Personen gemeinsam eine Yacht chartern. Zur Abdeckung aller Risiken kann in diesem Fall eine so genannte Skipperhaftpflichtversicherung mit begrenzter Dauer abgeschlossen werden.

 

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  Seite zuletzt geändert am 16.05.2010